Im-/Export Schweiz
Wenn Sie ein bei uns gekauftes neues oder gebrauchtes Fahrzeug in die Schweiz importieren möchten, übernehmen wir für Sie die gesamten Formalitäten. Wir führen seit über 6 Jahren Fahrzeuge in die Schweiz aus und wissen deshalb genau, welche Dokumente und Zertifikate für die Verzollung und die Abnahme in Ihrem Heimatland notwendig sind.
Falls Sie das Fahrzeug selbst vorführen möchten, erhalten Sie von uns alle dafür notwendigen Papiere. Damit Sie mit dem neuen Fahrzeug sofort mobil sind, erhalten Sie ein deutsches Zoll-Ausfuhrkennzeichen, mit dem Sie Haftpflicht versichert bis zu vier Wochen in der Schweiz fahren können. Dies ist die Zeit, welche die Schweizer Behörden Zeit haben, um alles bis zum Erhalt Ihrer Stammnummer abzuwickeln.
Verzollung
Gerne verzollen wir das Fahrzeug für Sie, so dass Sie von uns Schweizer Papiere für die Anmeldung erhalten, womit Sie dann problemlos die Schweizer MFK-Prüfung und die Anmeldung durchführen können. Diesen Service können wir Ihnen, wie nachfolgend aufgelistet, zu sehr günstigen Konditionen anbieten.
Mit folgenden Kosten ist zu rechnen:
Fahrzeugversicherung: 135 €
Kfz-Steuer: 50 €
Anmeldekosten (inkl. dt. Kennzeichen): 100 €
Verzollungskosten: 265 €
Gesamt: 550 €
Der Zollansatz von 15,- Franken pro 100 kg Fahrzeugmasse entfällt, wenn man einen Ursprungsnachweis erbringen kann, denn Neufahrzeuge oder junge Occasionen aus der EU sind präferenzbegünstigt.
Schweizer CO²-Emissionsvorschriften beim Import von Personenwagen
Im Juli 2012 trat das neue CO²-Gesetz für Neuwagen in Kraft: Fahrzeuge mit hohem CO²-Ausstoss werden massiv besteuert. Neu dürfen Neuwagen nicht mehr als 130 Gramm CO² pro Kilometer ausstoßen, andernfalls wird eine einmalig zu zahlende Sanktionsabgabe fällig. Jedes Gramm CO² mehr wird mit 142,50 Franken besteuert. Wir zeigen Ihnen nun nachfolgend die Auswirkungen und Möglichkeiten (unnötige) Kosten zu umgehen.
Hier ein paar Beispiele: Ein 1er-BMW mit einem CO²-Ausstoss von 118 g/km oder ein VW Polo mit einem CO²-Ausstoss von 119 g/km kosten beide keine CO²-Steuern. Für einen Ford Mustang Boss mit seinen 302 g/km werden bei Import aber laut Fachhandel rund 24.500,- Franken "CO²-Ablass" fällig.
Alternative: Junge Occasionen
Es bleibt aber ein Schlupfloch für Privatpersonen vorerst bestehen: War ein Auto mindestens sechs Monate vor der Zollanmeldung im Ausland zugelassen, gilt das CO²-Gesetz nicht und die Steuer entfällt gänzlich. Der Grund dafür ist einfach und plausibel, denn die Abgaben bei der Erstinverkehrsetzung waren bereits fällig gestellt und somit ausgeglichen worden.
Fragen Sie nach unseren weiteren Dienstleistungen speziell für Schweizer Kunden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!